herrenweinkauf,
der
.
eine Art Verkaufssteuer (vor allem beim Verkauf liegender Güter);
vgl. am ehesten  8.
Zur Sache vgl. , s. v.
weinkauf
.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1618
):
da unsere underthonen einer oder mehr dem andern ein guett, so uns von Neuhausen herrnweinkauf oder handlon gibt, verkauft oder abkauft.
Rwb (a. 
1495
).