herrenstat,
die
;
–/-Ø
+ Uml.
›Stadt, die dem Landesherren unterstellt ist (im Unterschied zu den reichsunmittelbaren und freien Städten)‹;
vgl.  2.

Belegblock:

Roder, Hugs Vill. Chron. (
önalem.
,
1526
):
Es was in allen stetten die grosst rusting, es werend richstett oder hernstett.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Ist Mainz vor ein reichstat gewesen, ist nun des bischofs und ain herrenstat.
Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
62, 43
;