herrenlos,
Adj.
›keinen (Dienst-)Herren / Vorgesetzten / Lehnsherren habend und damit auch nicht ansässig seiend‹;
vgl.  678.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
M. 16. Jh.
):
Wer fremde oder herrenloße leüte nur über nacht aufhaltet [...] und dem richter nicht anzeiget, der soll ebenfalls durch 24 stund mit arrest beleget werden.