herrenhaus,
das
;
–/-er
+ Uml. des Gw.
1.
›herrschaftlicher Wohnsitz (meist auf dem Lande), Herrensitz, kleines Schloß, Gutshaus‹; auch als Wirtschaftseinheit thematisiert;
vgl.  811,  257.
Gehäuft Chroniken.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .
Wortbildungen:
herrenhäuslein
.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
wenn sie in dem herrenhaus zu Rostal sehen ein fackel herauß geraicht, daß sie zu züegen.
Ebd. (
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
am pfintztag vor sant Endresen obent da zünten sie an ein dorf, genant Hirßpach, het ein herrnheuslein.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
E. 15. Jh.
):
der zeit ist hertzog Ludwig mit aller macht und gewalt zogen auf die von Ulm und hat in vast vil dörfer und herrnheuser verpränt.
Bretholz, Liechtenst. Herrsch.
149, 28
(
smähr. inseldt.
,
1414
):
Jtem das herrnhaws [...] ein hoffstat, dint zw s. Gorigentag 35 den.
2.
›Haus des Gerichts(herren)‹;
zu  7,  18.

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1624
/
31
, Hs.
18. Jh.
):
wan die untertanen sämplich mit ihrem gewehr durch den glockenschall am herrenhaus versamblet und die gerichsbank bekleidet.