herrengunst,
die
.
›Gunst(erweisung) einer sozial höhergestellten Person‹;
vgl.  11,
1
 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Wer sich mit der Armuth behelffen kan / der bedarff keiner Herrngunst vnd Dienst.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 225, 28
(
Hagenau
1534
):
Weiber gemuet / herren gunst / Aprilen wetter und federspiel / verkeren sich offt wer es mercken wil.