herrenfrieddinger,
der
.›Bevollmächtigter einer Gemeinde zur Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten‹; auch: ›der vom Stadtrat oder der Gemeinde gewählte oder vom Grundherren eingesetzte Verwalter des Kirchenvermögens‹;
Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
Herrēfrieddinger. od’ kirchenpfleger. od’ fursprech od’ schafner einer gemeine. sindicus.