herrenfrieddinger,
der
.
›Bevollmächtigter einer Gemeinde zur Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten‹; auch: ›der vom Stadtrat oder der Gemeinde gewählte oder vom Grundherren eingesetzte Verwalter des Kirchenvermögens‹;
zu  7.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Voc. Teut.-Lat.
o vjv
(
Nürnb.
1482
):
Herrēfrieddinger. od’ kirchenpfleger. od’ fursprech od’ schafner einer gemeine. sindicus.