herrenanforderung,
die
.
›dem Grund- oder Dienstherren zustehende Leistung‹;
vgl.  68,  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
17. Jh.
):
wer seinen dienst oder andere herrenanfoderung so er von alter her zu geben schuldig ist nit gibt.