herreichen,
V.
1.
›jm. (dem Sprecher) etw. hinhalten (damit er es sich nehmen kann)‹;
vgl. (Adv.) 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
O Thoma reich her die Haͤnde dein, | Vnd leg sie inn die Seiten mein.
Sappler, H. Kaufringer
32, 75
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
nun raicht her den edeln saft, | ich main des guoten weines kraft, | und laßt den gast trinken baß!
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
115, 19
;
Kummer, Erlauer Sp. .
2.
›von etw. herrühren, in etw. den Ursprung haben‹;
vgl. am ehesten (Adv.) 5.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5,  3,  3, (V.) 4,  4.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
daß die ursach, warumb der gemain mann bei seiner arbait beschwerlich fort oder zur besserung komen kan, maisten thails von der geringen müntz herraichen muͦß.