herold,
der
;
–/-e
.
1.
›Herold; Diener an spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Fürstenhofen, der sich durch besondere Personen- und Wappenkenntnisse auszeichnete‹. Herolde übernahmen wichtige Aufgaben als Kuriere bei kriegerischen Auseinandersetzungen und im diplomatischen Dienst, als Sachverständige bei der Vorbereitung und Durchführung ritterlicher Turniere und als Ratgeber für die Gestaltung höfischer Zeremonien.
Zur Sache vgl.
Lex. d. Mal.
4, 2172
f.;
Hrg
2, 99-101
.
Syntagmen:
einen h. zu jm. entsenden, jm. schicken
;
der h.
(Subj.)
(jm.) etw.
(z. B.
den absagebrief
)
überantworten / überbringen, friede / gnade ausrufen / ausschreien, den helm / schild rechtfertigen / urteilen, das wappen tragen, dem adel zugeordnet werden, jm. ein zeichen schlagen
;
etw. dem h. lassen
;
jm. durch den h. etw. absagen
;
des keisers h.
;
ein keiserlicher h
.
Wortbildungen:
heroldisch
›nach der Art eines Herolds, würdig, stattlich‹,
heroldsorden
›Stand der Herolde‹,
heroldsröklein
›(kurzer) Rock eines Herolds‹ (a. 1585),
heroldstab
von zwei Schlangen, die einander die Köpfe zukehren, umwundener und mit Flügeln versehener Stab als Kennzeichen der Herolde (a. 1536),
heroldtuch
›Tuch eines Herolds‹.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Caduceator. Herold Fridbott.
Luther, WA Tr. (
1540
):
Erstlich hat mich keiser Carl auf den reichstag gefodert vnd mich geleitet vnd ein herold zugeschickt, der mich biß gen Wurmbs beleitet.
Schade, Sat. u. Pasqu. (o. O.
1542
):
Ein feiner hübscher weidlichr helt. | All sein geberd mir wol gefelt. | Sein gstalt, sein trit, sein angesicht | Ist alls heroldisch abgericht.
v. Liliencron, Dür. Chron. Rothe (
thür.
,
1421
):
dorumbe sso sante beschouf Adolf eynen heralden zu ern Balthasar unde entpot om des abindes, das her des morgins fru mit om streiten wolde.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
Schaffet mir einen Herold / der soll den Absage⸗Brief uͤberbringen.
Sachs (
Nürnb.
1541
):
Auff diese die drey herolt ritten, | Beklaydet nach heroldes sitten.
Turmair (
Nürnb.
1541
):
wie ich dann auch von den herolden, so die schilt und helm nach irem recht und freiheiten sollen urteilen und rechtfertigen, gehört hab.
Buck, U. v. Richent. Chron. Conz. (
alem.
,
um 1430
):
recht herolten von allen küngrichen, die der küng waupen truͦgend und ir bottschaft wurben und iro herren er und wirdikait ußsprachen.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs. ˹
Basel
,
um 1440
˺):
Do ist vor zitten verordnet, das herolt geordnet wurden allein dem adel zuͦ und niemans anders.
Maaler (
Zürich
1561
):
Herold (der) Erwelt dem feynd den absag brieff zuͦ überantworten / oder jm nach kriegßraͤcht abzesagē.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
Nun schickt der kaiser dem Luther ain hörolt gen Wittenberg und gab im ain frei, sicher gelaitt.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
Die absagung von kayserlicher mayestat dem kunig von Franckreich durch sein herold.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1548
):
er hette ein schwartzenn samatt an und ein guldenn herolltt tuch mytt eim schwartzenn adler.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Von erst giengen ein grosse zall [von] edln, rittern und der fursten ratt; darnach die wolgeporn freyen und grafn ein grosse menig; darnach die officialia [der] heroldsorden, der kunigklichen wappnerernholdn und procefandn.
Joachim, Marienb. Tresslerb. ; ;
Peil, Rollenhagen. Froschm.
568, 1955
;
Hertel, UB Magdeb. ;
Rupprich, Dürer ;
Koller, a. a. O. ;
Lemmer, Brant. Narrensch.
63, 55
;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Vgl. ferner s. v.  2,  1,  3,  5,  2.
2.
›Bote, Verkünder, Gesandter, Apostel‹; auf das Christentum bezogen; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,
1
(
der
2,  1, ,  1,
2
 2, .

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
2, 5, 16
([
Augsb.
]
1523
):
jr cristliche Hoͤroldt / laßt eüch solich schmach nit seltzam sein.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Das ganz Asien und Kriechenland [...] hat der ainig herold [...] Christi unsers hailmachers, sant Pauls, zum christlichen glauben und in frid und gnad gottes bracht.
welchen [sant Ruprecht] die Baiern noch für iren ersten des christlichen glaubens herold und gesanten von got und Christo unserm herren êren.
3.
›Person in einem Schauspiel, die die Vor- und Schlußrede hält‹.
Bedeutungsverwandte:
 3.
Wortbildungen:
herolden
›wie ein Herold rufen und unaufmerksame Personen ermahnen‹.

Belegblock:

Rot
316
(
Augsb.
1571
):
in kleinen sachen als Comedien oder Spylen / fuͤrt man auch Herolden / oder Ernholden ein / da ist jr ampt / das sie die vor oder Bschlußred thuͦn. Jtem die Leut so etwo vnzüchtig / stillen / mit worten anfaren vnd straffen / daruon kompt ein verbum. Heroltn, Straffen / mit worten außrichten / eim seine mengel vnd fell offentlich vnter augen halten.
Kottinger, Ruffs Etter Heini .