hernemen,
V., unr. abl.
1.
›etw. zur Hand nehmen, sich etw. beschaffen‹; auch ütr.: ›sich etw. gedanklich vornehmen, vorstellen; über etw. nachdenken‹;
vgl. (Adv.) 1.

Belegblock:

v. d. Broek, Spiegel d. Sünders
209, 30
(
Augsb.
1476
):
Wann du dann das also außgericht hast nach dem vnd du es gethon hast. So nim dann darnach her eytel ere vnd erfar dein gewissen eben vñ mit guͦte͂ fleiß wie du dich darin verschuldt habest.
2.
›jn. für eine Verfehlung zur Rechenschaft / Verantwortung ziehen, jn. (gerichtlich) bestrafen‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  7,  6,  2,  2,  9,  5,  2,  9.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Doch ließ er [Pilatus] den HErren nemen her, | Vnd ließ jhn Geisseln fast vnd sehr.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1603
):
wellicher in dem gericht [...] ein unzucht anfecht, wiert ehr in frischer that ergriffen, den mag der richter wol hernemben und straffen als recht ist.
3.
›etw. aus etw. ableiten, herleiten, folgern‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (V.) 17,  3,  8.

Belegblock:

Harsdoerffer. Trichter (
Nürnb.
1650
):
Die iii. Grundursache wird hergenommen von der Eigenschaft der Bedeutung; wann nemlich das Harte mit Hartem / das Linde [...] mit weichen Buchstaben geschrieben wird / als: dapfer / drucken / nicht tapfer / trucken.
Heidegger. Mythoscopia
49, 7
(
Zürich
1698
):
es soll gleichwol hierauß erscheinen / [...] daß der Grund von dem Heydnischen und Abgoͤttischen Uhrsprung hergenommen nicht sonderlich verfange?
4.
›mit einer Frau Geschlechtsverkehr haben‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  6,  2, ,  3,  2.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
sie het auch bekent das sie ir pulschaft der teufel [...] an der nehsten pfintztagnaht daussen in veld genant [...] zwai mal her genumen het.
Fischer, Eunuchus d. Terenz (
Ulm
1486
):
ob er in vertzaghait sie nit getoͤrste hernemen.