herhalten,
V., unr. abl.
1.
›etw. (z. B. ein Körperteil) in Richtung des Sprechers halten‹;
zu (Adv.) 1.

Belegblock:

Luther, WA (
1524
):
O das hie die oren her hielten alle die, so Benno und ander heyligen erheben und ehren.
Ein Christ solle [...] den andern backen auch herhalten.
Adomatis u. a., J. Murer. Bab.
2984
(
Zürich
1560
):
Ich halts far har | sey halb ald gar
(als Erwiderung beim Zutrinken).
2.
›leiden, mißhandelt werden, zugrunde gehen‹; auch mit Angabe des Verursachers: ›jm. zum Opfer fallen, sich von jm. quälen lassen‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
Nicht so, lieber gesell, du must herhalten und on alle barmhertzickeyt sterben.
Ebd. (
1535
):
seine Christen [...] haben keinen harnisch und wehre, Sondern mussen den feinden herhalten, sich plagen und martern, dazu todten und wuͤrgen lassen.
Ebd. (
1543
):
Sondern gehet niemand so vbel als den rechten Gottes kindern, die muͤssen dem Teuffel herhalten, vnd das Creutz tragen.
Boon, St. Prätorius
96, 14
(o. O.
1593
):
Die groben laster sind die ersten gewesen / welche haben muͤssen her halten.
Tittmann, Schausp. 16. Jh. Wild.
271, 449
(
Augsb.
1566
):
noch must ich weiter halten her, | mein seit geöffnet mit eim sper.
Schorer, Sprachposaun
78, 8
.
3.
›(anstelle eines anderen) für etw. büßen, bestraft werden; etw. ausbaden‹; in abgeschwächter Form: ›etw. (Spott, Anfeindung) über sich ergehen lassen‹; anschließbar an 2.

Belegblock:

Luther, WA (
1527
):
Magister Philippus Melanchthon mus auch her halten, von dem schreibt er frey eraus, Philippus müge itzt gleuben, was er wolle.
Ebd. (
1538
):
Also hie auch, die weil alle welt das fewr zu Bern nicht leschen kan, mus der Luther, der arme schand deckel, her halten und die prediger Muͤnche zu ehren machen.
Anderson u. a., Flugschrr.
11, 3, 7
([
Leipzig
1521
]):
du vnd etzlich ander [...] haben seyd der tzeit / kein buch außgene͂ lassen / dar ynnen nicht Emßer tzu vordest ym spil sein / vnd euch der Bock eins herhalte mussen / wer wolt ym dãn vor vbel haben ob er gleich ewer eyn widerumb vor den kopff stiesse.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
n. 1590
):
zue erlögung des wertes, gelts, kriegs ristung und auspörtierung der knecht müessen dennoch nuer die angesessen am maisten herhalten.
Luther, WA Br. ;
Mell u. a., a. a. O. ;
4.
›als Ersatz für etw. dienen, anstelle von etw. anderem benutzt werden‹.

Belegblock:

Perez, Dietzin
1, 320, 17
(
Frankf.
1626
):
jetzt trinckt jhr zwar Wasser / [...]: hernach aber [...] wird euch das Wasser stincken / vnd dieweil die Gewonheit zutrincken / euch noch anhieng / muste der wein desto mehr hehr halten vnd euch den Durst vertreiben.
5.
›etw. in seiner Funktion / Existenz erhalten, bewahren‹.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
, Hs.
18. Jh.
):
soll ein ieder unterthann sein stüft auferbaulich herhalten.
Ebd. (
1749
):
daß [...] die der sammentlichen gemeinde [...] zugehörige auen und anschütthaufen gut hergehalten [...] werden.