hergegen,
Adv.
1.
Lokaladv. zum Ausdruck der Bewegungsrichtung einer Person / eines Gegenstands zu einer Bezugsgröße (meist dem Sprecherstandpunkt) hin: ›hierher, herwärts, herzu; jm. / etw. entgegen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  2,  1,  1,  2, ,  1,  1,  1.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1449
/
50
):
do zoh man hie mit gewalt auß, gereisig und fußvolck, und zugen den Sweitzern entgegen biß enhalb Czenn; do chomen die Sweiczer hergegen von Winsheim biß enhalb Czenn.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
um 1400
, Hs.
15. Jh.
):
ewr veldgericht [...] get [...] in den alten Champp naw unz mitten in dew nawfart, und in der Twennaw hern gegen unz neben Pruͤffinger ekch.
2.
zum Ausdruck einer adversativen Beziehung: ›im Unterschied / Gegensatz dazu, dagegen, hingegen‹; in abgeschwächter Form: ›aber, jedoch, andererseits‹; auch als Konjunktionaladv.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5,  1.

Belegblock:

Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
Sie werden alt bei guten Tagen / und erschrekken kaum einen Augenblikk vor der Hoͤllen. Hergegen muß der arme Gerechte allezeit viel leiden.
Opitz. Poeterey
36, 7
(
Breslau
1624
):
was hilfft es das mein spiel | Alle die es hoͤren loben / | Du hergegen / o mein licht / | Die ich lobe / hoͤrst es nicht?
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
Was dann verner den gemainen handtierungen für nutz, gedeihen und aufnemen aus ainer guͦten, bestendigen müntz ervolge, und was hergegen für schmelerung, undergang und nachthail denselben mit solicher geringen, bösen müntz zúgefúgt werde.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1603
):
wellicher aber solliches auß nachlässikait [...] versaumet, der soll zu straff dem gotzhauß 2 ℔ wags [...] verfallen sein. hergegen für solliche ihr dienst soll der herr probst ihnen zwai guete mall [...] zu geben schuldig sein.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
so vast sein vater karg, so vast ist er [Herzog Ludwig] hergegen mild und gegen iederman freuntlich gewesen.
v. Keller, Amadis ;
Göz. a. a. O. ;
Opitz. a. a. O.
32, 25
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
113, 13
.
3.
zum Ausdruck eines Widerspruchs oder einer Gegenmeinung: ›gegen diese Aussage‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3, , (Adv.) 10,  2.

Belegblock:

Opitz. Poeterey
8, 34
(
Breslau
1624
):
Hat also Strabo vrsache / den Crathosthenes luͤgen zue heissen welcher [...] gemeinet es begehre kein Poete durch vnterrichtung / sondern alle bloß durch ergetzung sich angeneme zue machen. Hergegen / spricht er Strabo im ersten Buche / haben die alten gesagt / die Poeterey sey die erste Philosophie / eine erzieherinn des lebens von jugend auff / welche die art der sitten / der bewegungen des gemuͤtes vnd alles thuns vnd lassens lehre.
4.
zum Ausdruck des Gegenwertes für eine Bezugsgröße, auch zum Ausdruck einer Gegenleistung / Gegenmaßnahme: ›für diesen Gegenstand, für diese Person / Handlung; dafür‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  3,  4,  2.

Belegblock:

Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1521
):
das hab ich ihn alles geschenckt, so hat er mir hergegen geschenckt 10 gulden.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1562
):
Der türckisch kaiser schickt dem sophoi in Persia [...] schanckungen, die ob 8 mal hundert tausent ducaten wert seind, daß im der sophoi hergegen seinen son Bayatzet schicken soll.
5.
Spezialisierung zu 2: ›umgekehrt, andersherum‹.

Belegblock:

Opitz. Poeterey
41, 22
(
Breslau
1624
):
Es gilt aber gleiche / ob die ersten vier genandten [verse] weibliche termination haben / vnd die andern viere maͤnnliche: oder hergegen.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Hierin lauffen zweyerley vor. 1. dz ein punckt in der Ecliptica gegeben wird / dessen declination zusuchen ist: oder hergegen die declination eines puncktes / so in der Ecliptica gesucht werden sol.
6.
zum Ausdruck des speziellen Gegenstandsbezugs einer Handlung: ›hierzu, hierfür; hinsichtlich der genannten Sache‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  7.

Belegblock:

Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
E. 14. Jh.
):
Nu kummet sant Peter und wiset uns also klerlich und eigenlich weles die bereitunge sint hergegen, und sprach: ,estote prudentes‘.