herentgegen,
Adv.
1.
Adversativadv.: ›im Gegensatz zu diesem Sachverhalt, dieser Handlung; dagegen, hingegen‹; Belegblock:
Alle Reichen, muͤssen weichen, | Wie die Jungfraw weißgesagt, | Herentgegen Gottes segen, | Hat der arm vnd schlecht erjagt.
Vorarlb. Wb.
1, 1380
.2.
zum Ausdruck einer Gegenleistung / Gegenmaßnahme: ›für diesen Gegenstand / diese Handlung; dafür‹;