herein(er)bringen,
V.,
unr.
1.
›jn. / etw. von draußen in einen Raum bringen / führen‹;
zu  1.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 27, 4
(
Wittenb.
1545
):
mach mir ein essen / wie ichs gern habe / vnd bring mirs erein das ich esse.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Ich wil euch zur selbigen zeit | Versammlen und hereiner bringen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
des sie es nicht frembden verkaufen, sondern miers umb mein bezallung hereinbrungen.
Luther. a. a. O. Neh.
13, 15
;
Zeph. 3, 20
;
Rueff, Rhein. Ostersp.
246
.
2.
›jn. an etw. teilhaben lassen, in etw. (einen Zustand) einbringen‹;
vgl.  15.

Belegblock:

Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
E. 14. Jh.
):
Sehent wie die minnencliche guͤte Gottes mit sinen uzerwelten spilen kan; das er uns herinbringen múge.
3.
›etw. tilgen‹; wohl als Gegensatz (mit gleichzeitiger Ütr.) zu 1.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
das sie [beschleffer und beschlefferinn] zum wenigsten eine zeitlang das land muͤsten reumen, damit das ergernis gebuͤsset odder hereingebracht [...] wuͤrde.