herbstmesse,
die
.
›im Herbst stattfindender Markt (oft auf die Frankfurter Messe bezogen)‹; gelegentlich als Zahlungstermin verwendet;
zu  1.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
die h. aufschürzen
;
jm. zins auf die h. geben, zins in der h. ablösen, kaufleute
[wo]
in der h. sein, jm. etw.
(z. B.
ein gewand
)
in der h. empfelen
;
Frankfurter / vergangene h.
;
jezt auf die h
.

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
5, 394
(
md.
,
1526
):
Adj 25. Marcius im 26. jar zald ich dem Jacob Hassen von Kall 973 fl 4½ ℔ vor 49 stuck kolnisch pley [...], die ich von im kauft hab in der nest vergangen herbstmess.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1592
):
die frankforder herbstmess were etwas uffgeschurzt worden umb der Oberlender willen.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1588
):
In den messen oder zu ausgang derselbigen, nemblich zu der fastenmeß die woch nach ostern und in der herbstmeß die nechst wochen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1390
):
it. 100 guld. rinisch haben wir geben dem Pütrich tzu Mentze sinen zinse uff die herbst messe von den 4000 guld., die bezalt von unsern wegen Berhtolt Bepphain.
Vock u. a., Urk. Nördl.
2469
(
schwäb.
,
1449
):
Clausen Eggen zins abgelößt in der herbstmess.
Uhlirz, Qu. Wien ;
Bastian, Runtingerb.
2, 414, 19
;
Koller, Reichsreg. Albr. II.
127, 7
;
Matzel u. a., Spmal. dt. Wortschatz.
1989, 131
.