herbstmal,
das
;
Gw zu
mhd.
mâl
›Gastmahl, Mahlzeit‹
().
›Mahlzeit, die der ,Rebmann‘ am Schluss der Jahresarbeit von dem Eigentümer der Reben erhielt‹ (); vielleicht auch: ›Festmahl nach dem Abschluß der Weinlese‹;
zu  3.

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
M. 16. Jh.
):
Zuͦ dem herpstmal gehern beede meine herrn burgermaister, räth, richter und stattschreiber, [...], und gibt man inen meinen herrn dannzuͦmal die visch oder aber flaischmäler.