herauszwingen,
V., unr. abl.
›herauslösen einer Komponente aus einem flüssigen oder festen Stoffgemisch‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
191, 4503
(
Magdeb.
1608
):
JSt nun Silber / vnd Gold daran / | Ein wasser beydes scheiden kan. | Das es das Silber heraus zwingt.