herausgeben,
V., unr. abl.
1.
›jm. etw. (z. B. Dokumente / Besitztümer) geben, überreichen, aushändigen‹;
vgl. am ehesten  1.
Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  8,  4, ,  1,  1.

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
387, 33
(
thür.
,
1529
):
alßdan sollen die gedachten von Laerbach der wissen und der sechs malter fruͤcht abtretthen, ir vorschreybung daruber mit gebuͤrlicher quitantz heraußgebe.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
so ist der behalter nit schuldig / einer person on die andern / ichts haruß zuͦ geben.
2.
›jm. etw. (aus einem speziellen Bereich) zukommen / zuteil werden lassen‹; Verallgemeinerung zu 1.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
O GOtt thu du dein Himmel auff, | Gib vns ein fruchtbars Wetter herauß.
3.
›eine Geldsumme (aus einem Vermögen) auszahlen‹; Spezialisierung zu 1.
Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Köbler, Ref. Franckenfort
82, 14
(
Mainz
1509
):
wo es besser were soll die vbermaß dem beclagten heruß gegeben werden.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
48, 20
(
mslow. inseldt.
,
1534
):
das Hans Pampuśch ...] śeinem śtief śuhn Andres Gaśtl heraus Zue geben für śein Erbtail śchuldig iśt florin 400 guetter landwerung.
Vgl. ferner s. v.  1.
4.
›jm. etw. zurückgeben‹; speziell: ›Wechselgeld beim Bezahlen zurückgeben‹; ›dem Schuldner ein Pfand zurückgeben‹; anschließbar an 1.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
225, 37
(
Worms
1499
):
der soll zwifaltigē wyn kauff oder den enpfangen Arram heruss zugeben schuldig syn.
Ebd.
329, 18
:
die pfande one entgeltnus dem schuldner heruss geben.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1521
):
Die [31 gulden] hab ich jhm bezahlt, daran verrechnet abgerechnet die 2 conterfetten angesicht mit öhlfarben gemacht, daran hat er mir herauß geben 5 pfund poras niederländisch gewicht.
Köbler, a. a. O.
221, 12
;
Küther, UB Frauensee
397, 27
.
5.
›eine bisher (auf verschiedene Weise) verwahrte oder festgehaltene Person freilassen, jm. ausliefern / übergeben‹.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 19, 8
(
Wittenb.
1545
):
ich [Loth] habe zwo Töchter / die haben noch keinen Man erkennet / die wil ich eraus geben vnter euch.
Ebd.
Jos. 2, 3
:
Da sandte der König zu Jeriho zu Rahab / vnd lies jr sagen / Gib die Menner heraus / die zu dir in dein haus komen sind.
Kehrein, Kath. Gesangb. .