herab(er)gehen,
V.,
unr.
1.
›von (dort) oben nach unten kommen / gehen / laufen‹;
zu  1.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1619
):
Sehet diß schon spectakel ahn, | Die Himmel offen stahn, | Gottes Sohn heraber gahn.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
19
(
mslow. inseldt.
,
1492
):
so ein tail oben wer : vnnd lies perg oder trensch(er) herab geen, vnnd fullet im seine czech(e)nn auß.
Spechtler, Mönch v. Salzb.
23, 103
;
2.
wohl: ›aus einer Sache herauskommen, offenbar werden‹; Ütr. zu 1.

Belegblock:

Pfefferl, Weigel. Gn. S. 
167, 18
(
Magdeb.
1615
):
Wie koͤndten sie aber jhm Beyfall geben / so das gepredigte Wort nit zuvor in jhnen were [...]. Aber die Diener deß todten Buchstabens moͤgen solches nicht außrichten / es gehet heraber / denn da ist nicht das Schwert / welchs durchdringet Seele vnd Geist / wie in den Newgebornen.
3.
›abgezogen, abgerechnet werden‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  24.

Belegblock:

Zingerle, Inventare (
tir.
,
1487
):
Etschwein x vren minus iii pac. i vren pro xi lib. facit xi marc. daran gend die iii. pac. herab.