henker,
der
;
-s/–
.
›Vollstrecker der Todesstrafe (v. a. Erhängen, Enthaupten), Scharfrichter, Henker‹; daneben auch: ›Folterer‹; oft in formelhaften Flüchen und Verwünschungen; zu  2. Das Geschäft des Henkers gehörte im späten Mittelalter zu den unehrlichen Berufen.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
7, 1440
f. (s. v.
Scharfrichter
).
Phraseme:
dem h. etw. beichten
›auf der Folter etw. gestehen‹;
dem h. folgen
›auf die schiefe Bahn geraten und verurteilt und hingerichtet werden;
des henkers jagdhund
›der Gehilfe des Henkers‹.
Syntagmen:
den h. anreden, bei jm. sehen, über jn. lassen
;
der h. zuschlagen, die klingen wetzen, jn. begeren / (mit dem schwert) richten / verbrennen, jm. die hand vor die augen tun, hinter jm. sein
;
j. ein h. werden
;
dem h. beichten / folgen
;
j.
(Subj.)
mit dem h. nicht essen / trinken, durch den h. ins feuer geworfen werden, von dem h. jn. nicht berüren lassen
;
des h. knecht / lon, die hand des h., in h. namen
.
Wortbildungen:
henkerin
.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu. (o. O. o. J.):
In bösen sachen hab ich das best gethon | Und zulezt bekomen den lon | Nach dem gemeinen sprichwort recht | Wie der henker lonet seinem Knecht.
Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
463, 7
(
Bremen
1647
):
wenn man kein halbvolle prob hat / so soll man von dem Hencker / der seine lust darinnen buͤssen kan / ein Weibsbildt nicht lassen beruͤhren.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
Carnifex. Nachrichter hencker buͤttell / scherg Herren knecht.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1513
):
besunder wollen wir auch, das keyn meyster under unns mit henckern, wasenmeystern oder andern untuglichen personen nit essen oder trincken sall.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
Lycogenes hat das Gift bestellt / und die verfluchten Giftmischer [...] sind im Gefaͤngniße / nach erfolgter Bekaͤntnis / unter der Hand des Henckers gestorben.
Engel, Rats-Chron. Würzb.
275, 4
(
nobd.
, Hs.
M. 17. Jh.
):
Auf sambstag nach Petri cathedra a. 1566 ist ein jud auf dem anger [...] verbrandt wordten, [...] hat die ketten zerrissen undt ist von dem stockh herabgefallen, aber doch durch den henckher widerumb in das fewer geworfen worden.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
269, 21
(
Nürnb.
1548
):
Wen̄ aber der hencker hinter jm [dem dieb] ist / erkennet er / er hab vnrecht than.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
welcher üppig stend an sich neme / also das einer / ein frowenwirt / ein hencker / oder ein offner platzmeister würd / oder sich andrer derglichen schnoͤden bübischen gattungen / beluͤd vnd anneme.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Es muß dan dieser Gesell [...] wol zu Fuß sein, weil er diesem Schergen, deß Henckers Jagdhund, hat entlauffen können.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1404
):
den kosten, vssgenomen dez henkers lon, so er von dez richtens wegen der vͥbeltetigen person hat.
sy werdint dem henker muͤssen bychten.
Schlosser, H. v. Sachsenh.
256
(
schwäb.
,
1453
):
Din hercz ist aller schanden vol. | Ich sich by dir den hencker wol.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1551
):
Noch weitter, das sie der nachrichter solltte enthauptt, da wolltt im der hencker denn hanntt vyr die augenn thon.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1560
):
er hat an der peinlichen frag lang nichts bekennen wöllen, bis man den hencker von Ulm über in gelassen.
Schottenloher, Flugschrr.
67, 19
(
Landshut
1523
):
Es ist verdorbens gesind, es wirdt bald ein end mit jnen, Her got ist kain bair, der Hencker hat schon dy klingen gewetzt, vil muessen darüber
›die Zeit der Verurteilung ist gekommen‹.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch ;
Harms u. a., Alberus. Fabeln
115, 24
;
Gille u. a., M. Beheim
267, 106
;
Roder, Hugs Vill. Chron. ;
Schmitt, Ordo rerum
294, 19
;
Wackernell, Adt. Passionssp. Br. II, Vorsp.
1391
;
Vgl. ferner s. v.  8,
1
 3,
1
 1,  25, ,  1,  2.