helter,
der
.
›Behälter für Fische (in denen sie bis zum Verkauf aufbewahrt werden)‹.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
Zu Kirschiten sein 2 kleine teichle; konnen nach 2 gute helter gemacht werden, allein die themme mussen erlengt und erhoet werden.
König-Beyer, Reichenb. Stadtb.
116, 14
(
nböhm.
,
1544
):
biß in xxxvi karpen bey nechtlicher weyse gestohlen sein worden, welcher helder negst seines vatern hause gelegen.
Lohmeyer, K. v. Nostitz ; ;