helkuchen,
der
;
meist als Diminutiv:
helküchlein,
das
;
–/-Ø
.
›süßes Gebäck‹; in den Belegen ütr.: ›unheilvolles Geschenk‹; speziell: ›Bestechungsgeschenk, Schweigegeld‹; vgl.
2
 1 oder am ehesten
2
helle
3 (so ; s. v.
Höllküchlein
).

Belegblock:

Tittmann, Schausp. 16. Jh. Rebh.
96, 462
(
Zwickau
1536
):
Die hellküchlein, die er verzert, | die haben im den bauch beschwert.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
72v, 28
(
Leipzig
1588
):
wie lieb sind manchem die Hellekkuͤchlin / wenns gleich vnserm HErrn Gott vom Altar geraubet were.
Fastnachtsp. (
nobd.
,
1450
/
86
):
helkuochen und hantsalben vor gericht, dar mit man eim armen sein recht zupricht.
Sachs (
Nürnb.
1527
):
Die hell-küchlein manchen verderben, | Das er kan eygnes erb nicht erben.
Ebd. (
1544
):
Den reichen mit unrecht gesigen | Durch der hellküchlein meng und vil. | Des war dem teuffel ein rechtes spiel.
Ukena, Luz. Sp.
1284
;
Rwb f. (s. v.
Höll’küchlein
).