heiratsgemächt,
das
.›Vereinbarung über die Regelung der erbrechtlichen Verhältnisse anläßlich einer Eheschließung (besonders zugunsten der Ehefrau)‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
Ob ein Heuratsgemächt aufgericht würde, darinn der varunden Haab halben dahin beschlossen, das es nach Absterben des Haußwierts dem Landsprauch nach mit der Varnuß gehalten werden soll.