heiratsberedung,
die
.
›Aushandlung eines Ehevertrags‹;
zu  2; vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Moscouia
C 2r, 8
(
Wien
1557
):
Jn der Heyratsberedūg ward beschlossen / das im Schloß zu der Wild an ainem bestimbten Platz ain Kirchen nach Reissischen sitten vnnd gebrauch der Fürstin gebaut [...] [soll] werden.
Rintelen, B. Walther
65, 3
.