heiratgeld,
das
;
-s/-Ø
.
›Mitgift, Geldgeschenk zu einer Eheschließung‹;
zu  1, (
das
1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3, .

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1469
):
so sey er seinem sone Gabriel tausent gulden heyratgelts doran er im nichts geben hab schuldig.
Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1507
):
in dißem vergangen jar mee außgeben meinem aidem dem Futterer fur kost und heirettgelt 900 fl.
Vock u. a., Urk. Nördl.
2268
,
Uhlirz, Qu. Wien .