heimstellen,
V.
1.
›jm. etw. anheimstellen; jm. etw. zur Entscheidung übergeben‹.
Bedeutungsverwandte:
,  4, ,  2.
Syntagmen:
got, dem keiser / kläger / rat / stathalter etw. h
.
Wortbildungen:
heimstellung
(a. 1548).

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
41, 14
(
Köln
1653
):
WEitere Außfuͤhrung dieses Bedenckens stellen wir den Liebhabern der Warheit vnd Seeligkeit heim.
Laufs, Reichskammergo.
230, 27
(
Mainz
1555
):
wöllen wir eynem jeden cläger freygelassen und heimgestelt haben, dieselbig sein clag articulsweiß zu stellen oder aber summarie fürzubringen.
Perez, Dietzin
2, 536, 20
(
Frankf.
1627
):
die Straff betreffendt / stelle ich es dem Herrn Statthalter alles heim / mit jhnen zu verfahren / wie er es im Rechten befindt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
ward im cleinen rat erkennt [...], daß man das Jnterim annemen und das Gott und dem kaiser haimbgestelt werden solt.
Sachs (
Nürnb.
1555
):
Gott, der Herr, der sol diser zeit | Zwischen mir und dir urtheil fellen. | Dem will ich’s in sein hand heimstellen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
31, 15
(
mslow. inseldt.
,
1534
):
Auff śolch erkante Vrtail iśt Hans Stiml gefencklich angenomen, vnnd die vrtail Zumol Ziehen von obgemelten Herrn, einem Erśamen Ratth heimgeśtellt.
Holland, H. J. v. Braunschw. V. e. vngerat. Sohn ;
Löscher, Erzgeb. Bergr.
140, 33
;
Vgl. ferner s. v.  1.
2.
›etw. js. Fürsorge anvertrauen, empfehlen‹.
Bedeutungsverwandte:
1
 3.

Belegblock:

Knape, Messerschmidt. Bris.
22, 123
(
Frankf./M.
1559
):
die vnschleynigen strafft er [Herr Brissonetus] scharpff mit worten / die andern aber / bericht er mit guten troͤstlichen lehren vnd vnderweisungen / das sie jhre armut vnd mangel Gott heim stellē / gedultig vnd williglich / tragen vnd leiden sollen.
Vgl. ferner s. v.
1
 3.
3.
bedeutungsverwandt zu .