heimstellen,
V.
1.
›jm. etw. anheimstellen; jm. etw. zur Entscheidung übergeben‹.Syntagmen:
got, dem keiser / kläger / rat / stathalter etw. h
.Wortbildungen:
heimstellung
Belegblock:
WEitere Außfuͤhrung dieses Bedenckens stellen wir den Liebhabern der Warheit vnd Seeligkeit heim.
wöllen wir eynem jeden cläger freygelassen und heimgestelt haben, dieselbig sein clag articulsweiß zu stellen oder aber summarie fürzubringen.
die Straff betreffendt / stelle ich es dem Herrn Statthalter alles heim / mit jhnen zu verfahren / wie er es im Rechten befindt.
ward im cleinen rat erkennt [...], daß man das Jnterim annemen und das Gott und dem kaiser haimbgestelt werden solt.
Gott, der Herr, der sol diser zeit | Zwischen mir und dir urtheil fellen. | Dem will ich’s in sein hand heimstellen.
Auff śolch erkante Vrtail iśt Hans Stiml gefencklich angenomen, vnnd die vrtail Zumol Ziehen von obgemelten Herrn, einem Erśamen Ratth heimgeśtellt.
2.
›etw. js. Fürsorge anvertrauen, empfehlen‹.Belegblock:
die vnschleynigen strafft er [Herr Brissonetus] scharpff mit worten / die andern aber / bericht er mit guten troͤstlichen lehren vnd vnderweisungen / das sie jhre armut vnd mangel Gott heim stellē / gedultig vnd williglich / tragen vnd leiden sollen.
3.
bedeutungsverwandt zu .