heger,
der
;
-s/-Ø
.
›Forstaufseher; Wald- und Wildhüter‹;
vgl.  12.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, , .

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
5, 40, 27
(
md.
,
1545
):
So sollenn sie [die gewercken] das holtz vonn den holtzhewern nicht schuldig sein antzunehmen, sondern sollenn das vnsern amptman, förstern oder hegern aldo antzeigenn.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
88, 19
(
nobd.
,
1446
):
sie haben auch gewiset die herren zü Hoemberg heger in holtze und in velde.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
82, 1208
,
Löscher, Erzgeb. Bergr.
60, 37
;
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. .