heftiglich,
heftiglichen,
Adv.
1.
zum Ausdruck einer besonderen Intensität von Handlungen und Zuständen, zur Verstärkung eines im Bezugswort schon vorhandenen semantischen Merkmals: ›fest, kräftig, stark; sehr‹; Belegblock:
so bedünkt uns, du tust uns heftiglichen unrecht, wann wir in langer zeit nicht entliches zu Beheim haben geschaffet.
ich nam das ros wolgetan | zwischen die sporn hefticlich.
Rueff, Rhein. Ostersp.
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.2.
›entrüstet, aufgebracht, erregt‹.Belegblock:
kaiser Karl [...] schalts, kams häftiglich mit worten an, schuefs aus dem veld.
Belegblock:
inn dem kame jnen eyn grosse maͤnig Heyden [...] entgegen die ranten die Cristen mitt grimb an / vnd also hefftiglich / das der Hertzog Basin von Genua todt bleib.
Du hast nicht kuͤnstlich sondern kuͤhnlich geredet: Nicht vernuͦnfftiglich / sondern hefftiglich gehandelt.
5.
bedeutungsverwandt zu .