hauszettel,
der
.
1.
›amtliches Schriftstück mit der Bestimmung, welchen Beitrag der Haushalt zum öffentlichen Leben leisten muß‹;
zu  6.

Belegblock:

Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
50, 13
(
osächs.
,
1542
/
70
):
so sol ider burger seinen harnasch und wehren, auch anders, das ihme vormöge seiner hauszettel auferlegt, zur hand und in guter achtung haben.
2.
vielleicht: ›(gedrucktes) Flugblatt mit aufrührerischem Inhalt, welches in den Haushalten kursiert‹;
zu  6.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1598
):
Bulenbriefe, anbindtzettel, haußzettel, lieder, neuwe zeitungen und was dergleichen unnütze uppige trück mehr seind, sollen [...] verbotten seyn.