hauswirtin,
die
.
1.
›Ehefrau, Gattin, Gemahlin‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  2, , ,  1.
Syntagmen:
etw. der h. vereren, ins kindbet schenken, etw.
(Subj.)
der h. zustehen
.

Belegblock:

Rintelen, B. Walther
79, 2
(
moobd.
,
1552
/
8
):
ist der Landtsbrauch, wan die Hauswirthin iren Haußwirt überlebt, und der Haußwirt solliche Kleider und Clainath nicht widerumb an sich ervordert, das alsdan der Haußwirthin dieselben als ir geschenkt Guet [...] zusteen sollen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
23, 21
(
mslow. inseldt.
,
1500
):
den nehesten Fraytag noch Eliśabet kommen iśt. Hans Frentzl vor den ganczen Ratth [...] von wegen śeiner Haußwirtin Catherina, die mit offenbarlicher Dieberey bewerlich erfunden worden iśt.
Qu. Brassó
5, 459, 6
(
siebenb.
,
1613
):
Die Gevatterennen sein gewesen: Des Ehrwürdigen Herrn Danielii Reypcho Hauswirtin Namens Anna Maria von Witteberg.
Loose, Tuchers Haushaltb. ; ;
Grothausmann, a. a. O.
23, 11
;
76, 20
.
2.
›Familienmutter, Hausherrin; Haushaltsvorsteherin‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  2,  1, .

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
22, 31
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Laß in [essig] aber eine bose frau, vorstehe eine gutte hauswirttin, anstellen, so geredt er ungezweifelt.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
53
(
mslow. inseldt.
,
1537
):
die Eltern, Hauswirt vnd Hauswirtin, sollen auff Ihre khinder, gest, hausgesind, Magt vnnd Knecht Ein getreues auffmerkhe(n) tragen.