hausvieh,
das
;
-s/–
;
nur im Sing.
›Vieh, das nicht auf die Weide getrieben wird, sondern auf dem Hof bleibt‹;
vgl.  56.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,
1
 3.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1491
):
von des gemaynen hirten wegen, der sol des haußvichs huͦten bey dem waidvich, die hauͦsgenossen sollen auch von dem hausvich essen wie vor stet von den kelbern.