hausmeister,
der
;
-s/–
.
1.
›Hausherr‹;
vgl.  46.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  1.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Haußmeister (der) Herus. Deß Haußmeisters / das dem meister oder herren zuͦgehoͤrt.
2.
›(von der Obrigkeit eingesetzter) Haus- oder Gutsverwalter (als herrschaftlicher Beamter)‹; in den Belegen häufig speziell: ›Verwalter eines Spitals‹.
Bedeutungsverwandte:
c.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1551
):
die roßhürten sollent on ein hosser nit ausreiten, es sei dann daß der hausmeister selbst hüte.
Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 230, 23
(
moobd.
,
1386
):
Ich Stephen [...] dez Ruͦdolfen kapplan in dem spital zuͦ Muͤnichen vnd auch hausmeister desselben spitals.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1730
):
ingleichen were von den knechten, pauernsöhnen, inwohnern, weinzedlen strupfen richten will, die sollen vorhero von meinem hausmaister oder ambtman die erlaubnus begehren.
Vogel, a. a. O.
1, 125, 13
;
132, 37
;
197, 28
;
Mell u. a., a. a. O. ;