hausmüle,
die
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.›von einem Haushalt betriebene Mühle, die nur für den Hausgebrauch benutzt werden werden darf‹; wohl auch: ›kleine Mühle‹;
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Belegblock:
14 molsteyne legen vor der husmole.
dieweil die müller vermäg ir sonderbare vertigung fürhin das korn auf der hausmülin mit zwaien zügen malen werden.
daß auf der durch Wilhelbmen Khälderer [...] erpauten hausmül nicht allain zu diser herrschaft betürftige malter verricht sonder auch andern auf die maut gemalen werde, welches aber der ordentlichen mautmülen [...] zu schmelerung und abbruch ihres malters [...] geraicht.