hausmüle,
die
;
–/-n
.
›von einem Haushalt betriebene Mühle, die nur für den Hausgebrauch benutzt werden werden darf‹; wohl auch: ›kleine Mühle‹;
vgl.  6.
Rechts- und Wirtschaftstexte.

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
379, 22
(
preuß.
,
1404
):
14 molsteyne legen vor der husmole.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
16. Jh.
):
dieweil die müller vermäg ir sonderbare vertigung fürhin das korn auf der hausmülin mit zwaien zügen malen werden.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1590
):
daß auf der durch Wilhelbmen Khälderer [...] erpauten hausmül nicht allain zu diser herrschaft betürftige malter verricht sonder auch andern auf die maut gemalen werde, welches aber der ordentlichen mautmülen [...] zu schmelerung und abbruch ihres malters [...] geraicht.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1608
):
Welche von alters haußmüllen haben hie in markt sollen andern bei verlierung ihrer gerechtigkeit nit mallen, es auch kainer ain neue pauen ohne wissen und willen der obrigkeit.
Ziesemer, a. a. O.
222, 30
;
Mell u. a., a. a. O. ;
Zingerle, Inventare .