haushofmeister,
der
.
›Aufseher über einen (meist fürstlichen) Haushalt‹;
zu  6.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  4,  2, .

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
91, 18
(
rhfrk.
,
1470
):
8 gulden geben die von Vydenheim etlich jare nach lut ir bestentnuß vom eltzenfange, das enpfecht ein hußhofmeister oder kuchenschreiber.