haushalterin,
die
;
selten mit Umlaut des Gw.
1.
›Hausherrin, Leiterin der Hauswirtschaft, Haushaltsvorsteherin‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  2, ,  2.

Belegblock:

Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Einem ist die verstorbene eine stattliche Haußhälterin gewesen, dem andern eine Mistfeige, Schleiffe vnd Kölsche.
Mell, Steir. Weinbergr.
117, 5
(
smoobd.
,
1543
):
welher sun oder erb aber an wissen und bewilligen seines vattern, haushalters oder haushalterin [...] aus dem lande zeuch.
Baumann-Zwirner, Augsb. Volksb.
1991, 477
.
2.
›Bordellwirtin‹.

Belegblock:

Chron. Strassb. (
els.
,
1409
):
Es ist erteilt das boͤse Nese die husehalterin sol sweren, das sü ewicliche in unser stat noch burgbanne niemer kein hußhalterin me sin sol noch ouch keine frowe noch man in ir huß soll lossen gon.
3.
›Schutzheilige, Patronin‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  2.

Belegblock:

Koeniger, Sendgerichte (
mosfrk.
,
1659
):
Ich [...] gepiete in nahmen des almechtigen gottes, Mariae seiner lieber mutter, [...], der h. jungfren st. Margarethae als patroninnen und haushalterin dieser pfarrkirchen.