hausgemach,
das
;
Gw zu
mhd.
gemach
›Wohlbehagen, Bequemlichkeit; Ort, wo man ruht und sich pflegt‹
().
›(bequem und gemütlich eingerichtete) häusliche Wohnung‹; seltener metonymisch: ›Bequemlichkeit der Wohnung‹;
zu  3.

Belegblock:

Reissenberger, Väterb. (
md.
, Hs.
14. Jh.
):
Nu wart mir aber dort irkant | Ein celle als ein husgemach.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Der Loͤw erseuffzet da vnd sprach: | „Jetzt solt ich haben haußgemach | Vnd in meim alter friedlich leben.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 150, 13
(
Hagenau
1534
):
Ein haußgemach hat ein zimliche notdurfft und außkomen / dafür der haußvatter niemand bedarff rechenschafft geben / hat gutte rwe / stehet auff wenn er wil / schlefft auch wenn und wie lang er wil.
Reissenberger, a. a. O. ; .
Vgl. ferner s. v. .