haus|er,
die
;
zu
mhd.
ër
›Erde, Boden‹
().
›Wohnhaus mit näherer Umgebung‹;
vgl.  25.

Belegblock:

Argovia (
halem.
,
1594
):
was darnach die hausër vnd wîlstein belangen tuot, soll das geschwisterte, welches dieselben besitzt, den andern geschwisterten [...] nach bidermanns lüt erkanntnusz hinausgeben, was sy denn erkennen mögen.