hauptzinsverschreibung,
die
.
›Zinsbrief; Dokument zur Beurkundung einer Zinsschuld‹;
vgl. am ehesten  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Müller, Lands. St. Gallen
33, 35
(
halem.
,
1562
):
Haben gleich wol bi umbligenden stetten umb gelt geworben, jedoch inen dasselbig one die langen houpt zinsverschreibungen (darinnen die mainung der laistung stür, brüch, rayscosten und ander dergleichen beschwerden vergriffen) nit mögen zuͦgestellt werden.