hauptverschreibung,
die
.
›Schriftstück, in dem sich der Aussteller zur Leistung eines Geldbetrags verpflichtet, den er jm. schuldig ist; hauptsächliche Schuldverschreibung‹;
zu  16.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Schottenloher, Flugschrr.
34, 18
(
Mainz
1523
):
welchem [Jost wygant schultheis] wir dann die haupt verschreibung diser unser vereynigung mittler zeit bei ime zubehalten zuschicken woͤllen.
Schib, Urk. Laufenb.
232, 18
(
halem.
,
1542
):
so ist in der vertigung der selbigen kauffs brieffen vnd houbt uerschrybungen der gestalt hierinnen geiert vnd verfelt, das der kauff vnd die houbtuerschrybung eins deils etwan vff Hansen vnnd dan etwan vff Vͦlrichen Oltinger [...] gestelt vnd vffgericht worden ist.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. ;
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
445, 44
;