hauptleine,
die
.
›(obere oder untere) Begrenzungsleine eines (für die Jagd aufgespannten) Netzes‹;
zu  16.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
219, 32
(
osächs.
,
1570
/
7
):
mit ausgestrackten netzen, das sie straff in der dohne zwüschen sich tragen mussen, von einem ort des ausgesicherten orts gehen bis zu dem anderen, dergestalt das die eine haubtleine, so an dem dicken ort der stangen angemacht ist, unten uber den stoppeln [...] und die oberste haubtleine ungevehr ein par ehlen hoch uber der erden getragen werde.