haupthütte,
die
.
›oberste Bauhütte (als Rechtsinstitution)‹; zu  16. Bauhütten waren Handwerksverbände vor allem des späten Mittelalters, in denen sich alle an Sakralbauten tätigen Bauleute zusammenschlossen. Der Sitz der Haupthütte war in Straßburg.
Zur Sache vgl.
Lex. d. Mal.
1, 1629
f., s. v.
Bauhütte
.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1498
):
mögen sie dann die sach daselbs nitt vernichten, so sollen sie doch ein ander nitt weither treyben dann gehn Straßburg auf die haupthutten, da soll der werckmeister als ein oberster richter des steinwercks die sach verhoren.
Wutzel, Rechtsqu. Eferding
120, 14
(
moobd.
,
1623
):
für die lobliche haupthütten als den rechten handtwerchlichen richter zu citirn.