hauptgerechtigkeit,
die
.
›durch eine Verordnung zugesichertes (Vor-)Recht‹;
zu  16.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Redlich, Jül.-Berg. Kirchenp.
2, 84, 9
(
rib.
,
1566
):
So hat die kirch etliche heuftgerechtigkeit, die geringlich anzuschlahen und zu achten.