hauptbuche,
die
.
wohl: ›große, ausgewachsene Buche‹;
zu  16, .

Belegblock:

Hilliger, Urb. St. Pantaleon (
rib.
,
1624
):
welche sunsten aichen, baume oder hauftboichen und andere nutzbare baume und stäm scheren, stommelen oder schnewen, [...], mit funf rader mark bestraft werden sollen.