hatter,
hattert,
der
;
-s/-Ø
(auch + Uml.);
zu
ung.
határ
›Grenze, Schranke; Feldmark, Feldflur‹
(
Halász u. a., Ung.-dt. Großwörterbuch.
1998, 612
).
– Oobd. und östliches Inseldeutsch.
1.
›Gebiet, Gemarkung‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
die von Neudau und Wörth haben macht in ihrem hatter uf dem Ungerischen holz zu hacken zu ihrer notturft.
Rechn. Kronstadt
2, 106, 23
(
siebenb.
,
1528
):
einen diener geschickt ken fugresch von wegen des hatters als der nevdörffer halben czerunck lon 3 tach asp. 32.
Qu. Brassó
4, 20, 2
(
siebenb.
,
1603
/
20
; Hs. 
v. 1761
):
es wurden der Erschlagenen auf Kroner Hattert zusammen geschleppet bei die 10000 Mann ohne die sonst erschlagen waren auf anderen Hätterten.
Mell u. a., Steir. Taid. ; ;
Rechn. Kronstadt
3, 468, 33
;
2.
›Grenzzeichen, Grenzstein‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  2,  2,  2,  1, ,
2
 1,  12.

Belegblock:

Fuchs, Kart. Aggsbach (
moobd.
,
1380
):
daz Weytental [...] get aus an daz Ploshaus, als es mit marichen und hattern ausgezaigt ist.
Piirainen, Recht Schemnitz.
1986, 298
;