handtreue,
die
.›Handgelöbnis, mit Handschlag vollzogene Versicherung‹; als Metonymie: ›Hand-, Haftgeld zur Absicherung von Verträgen‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , , , , , , , , 3.Syntagmen:
jm. die h. geben, die h. von jm. nemen; etw. mit h. halten, jm. etw. mit h. angeloben / verheissen / zusagen; die falsche h.
Belegblock:
so last uns hie auffs new | Einander geben die Handtrew.
müssen die hirten [...] die ordnung ablesen, dem centgrafen mit handtrew an aids statt angeloben ihres verhaltens wegen auf der allmend.
Das dan als obgemelter sich Steffan Bader bewilth und angenomen mit handthrewen fur sich, seine erben [...] stet zu halten.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 279, 7
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
221
f.; Bad. Wb.
2, 551
; Pfälz. Wb. f.;