handtätig,
Adj.
›tätlich, verbrecherisch, eine Übeltat begehend oder begangen habend, einer Übeltat schuldig‹;
vgl.  1.
Gehäuft md.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (Adj.) 5, .
Syntagmen:
im felde, zu etw. h. sein; jm. h. zu etw. helfen; den handtätigen richten; der handtätige von der stat sullen; die handtätige sache / tat
.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
Es sollen auch etzliche burger und burgerskinder zu diesem rumor hanttetig geholfen haben.
Loesch, Kölner Zunfturk. (
rib.
,
1434
):
dat man den hantdedigen richte as einen veltscher.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Wenn ihre rott sich heuffen thuͦt, | Zuͦ ihrer opfferhand von bluͦt, | Wil ich nicht mit handthetig sein.