handtätig,
Adj.
›tätlich, verbrecherisch, eine Übeltat begehend oder begangen habend, einer Übeltat schuldig‹;
Gehäuft md.
Syntagmen:
im felde, zu etw. h. sein; jm. h. zu etw. helfen; den handtätigen richten; der handtätige von der stat sullen; die handtätige sache / tat
.Belegblock:
Es sollen auch etzliche burger und burgerskinder zu diesem rumor hanttetig geholfen haben.
dat man den hantdedigen richte as einen veltscher.