handreichung,
die
.2.
›Hilfeleistung unterschiedlicher, meist Alltagsgeschäfte und die Armenfürsorge betreffender Art‹; vereinzelt tropisch, dann z. B. ›Hilfsmittel‹ (vgl. die Syntagmen); vgl. 2.
Syntagmen:
jm.
(z. B. den armen / hungrigen / notdürftigen, dem friedbrecher
) h. beweisen / tun, ane h. wohin gehen, etw. mit h. erzeigen, sich e. P. mit h. erbarmen; die h. der engel, des sinnes, der menschheit; die nachbärliche / tägliche / statliche h.
Belegblock:
man muß nothalben Reiche haben / die den Armen handreichung vnd huͤlff beweisen.
vil reicher, [...], die haußarmen und andern miltigklich handtreichung thun, leyhen und geben.
Wann‘ nun die nerui [...] verwunt werden. das do ist ein hantreichüng oder instrument des sinnes vnd auch der bewegung.
Auch spricht er aus [...] den dienst vnd die hantreichung der engel.
welcher ouch den fridbrechern vnd todschlegern / handreichu͂g oder vnderschlowff gebe.
Handreichung thuͦn / Die hand bieten / Zehilff kommen. [...] In armuͦt Handreichung thuͦn / Eines armuͦt ringeren.
„Was ist ain weib?“ „Ain schendung des menschen, [...] ain hanntraichung der menschait“.
Luther, WA ;
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
71r, 25
; Anderson u. a., Flugschrr.
24, 622
; Eschenloher. Medicus .