handhaben,
V.
1.
›jn. festnehmen, durch Festnahme zur Rechenschaft ziehen‹.Wortbildungen:
handhaber
handhäblich
handhabung
Belegblock:
So aber der gast eynnich sicherheit noch Burgschafft nit thun wolt [...]. so soll der zu fronuest gehanndthabt werden.
ob gest in den gerichten freflotint ist mins gnedigen herren mainung und satzung, das man die hanthaben, ayd oder trostung von in nemen sol.
welcher [...] ainen [...], der also friden breche, nit zuͦ im griff und hulf handthaben, derselbig sol [...] gestraft werden.
2.
›etw. tun, ausführen, vollziehen‹; je nach Obj. z. B.: ›(Gerechtigkeit) üben‹; ›(ein Testament) vollstrecken‹; ›(eine Feier) begehen‹; offen zu 3.Syntagmen:
gerechtigkeit, den abschied / lezten willen, die deklaration / jarzeit, das mandat / testament h.; des weinschenkens h.; etw. fest / stäte / ungnädig h.
Wortbildungen:
handhabe
handhaber
handhabordnung
Belegblock:
daz sẏ dit testamentum unde dise besatzunge sollent getruwelichen vollen furen unde hanthaben.
vermög der handthab- und executionordnung.
Der lenze, der sumer, der herbest und der winter, die vier erquicker und hanthaber des jares.
do wolden die regierer und handthaber dieses spils niemande hören.
der letst wil des verschiden sol handthabt vnd vnuerruckt gehalten werden.
wird die Sache dergestalt gehandhabet / gerollet und geschoren / daß es GOtt im Himmel verdriessen mag.
und hieltend hieruf streng an, noch ungnaͤdiger ze hanthaben, und ze volfieren ir ungnaͤdig Wurmsisch mandat.
so hat alsdann der richter auf des andern thails anrüefen und begern macht, sein abschied alsbald handzehaben.
gebetten zu ihrer bössern handhab und versicherung solch ihren brief und freiheit [...] zu erneuern.
3.
›etw. bewirtschaften‹; auch: ›etw. tragen, übernehmen‹.Wortbildungen:
handhab
handhäblich
Belegblock:
Franz
Ja. der maß beruͤmen sie sich, sie hanthabben dir das dein. [...] Peter
Sie hanthaben dem teufel des sein. soll derselb das erb [...] bawen, handhaben und genießen.
sonder [die underpfänder] alle zeit bäulich und handhäblich halten.
Die [...] Güter wollen sie [...] dem Kloster hannthab vnd richtig machen und entledigen.
sy enthabent
[Var. 1483ff.:
hanthaben;
enthalte͂Eck
1537: ;
tragenLuther
1545: ]
mitt dir die búrde des volcks vnd du wirst nit allein beswert. so bemelt hus in hußheblicher besitzung vnd handshaben
[auch als Subst.
handshabe auffaßbar]
ist.4.
›etw. / jn. beschirmen, schützen, fördern, unterstützen; etw. (z. B. das Gesetz) ein- und damit aufrechterhalten; etw. durch Vollzug von Schutz in seiner Existenz erhalten, sichern‹; hier anschließbar: ›etw. behaupten, aufrechterhalten; auf etw. bestehen‹.Gehäuft berichtende Texte und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
etw.
(z. B. den brauch / frieden / glauben / gemeinen nuz, die gerechtigkeit / gewonheit / kirche / ordnung / satzung / sicherheit, das gebot / gesez / gericht / kloster / gotteshaus
; Konkretes: den zaun
) h., jn.
(z. B. den bischof / keiser
) h., got jn. h., den brauch bei dem herkommen, die herlichkeit bei den freiheiten, etw. bei dem erzbistum h., jn. zu des vaterlandes nuz, in den rechten / briefen, in den gewonheiten h., jn. für jn.
(z. B. für den babst
) h., sich bei der freiheit h.
›behaupten‹; jm.
(z. B. dem bergmeister
) in etw. h.; etw. grosmütig / handfest / standhaft / tapfer / treulich h.
Wortbildungen:
handhabe
Belegblock:
das ich weltliche ordenliche oͤberkeit yhrs ampts, friden und gerechtigkit zu handhaben unterricht und vermanet habe?
Tueri. Beschuͤtzen beschirmen erhalten befreyen behaupte befriden handhaben behuͤten bewarn.
da was ein bischof zu Spire, [...], und den half herzoge Rupracht [...] hanthaben, want he sin schriber was gewest.
sal der rad [...] dieselben burger und zonfte gemeinlichen hanthaben schuern und schirmen bi iren rechten und briefen.
wo jr wolt handthaben, vnnd sagen, daß ich euch zuuiel vnnd vnbillich gethan, [...], so wil ich [...].
sie musssen note liden, unnd doch er kenne, das sie got hanthaben wil.
kirchen, cloͤster und ander gotzhüser die ein roͤmisch künig hanthaben und beschirmen solte.
darby woͤlten die Eidgenossen den keyser handthaben.
ein wise kunst ist es, wise satzungen machen, und demnach ein fuͤrwise macht und noch wisere kunst, die selbigen rechter wis und mass erhalten und handhaben.
Es sollen auch Herr Cammergraff [...] einem pergkmaister in dem allen handhaben.
Koller, Reichsreg. Albr. II.
66, 9
; V. Anshelm. a. a. O.
5, 227, 24
; Jörg, Salat. Reformationschr.
40, 9
; 5.
›jn. zu etw. anhalten, zwingen‹.Belegblock:
welcher seinen traiddienst järlich nit völlig abdient, der soll [...] zu bezallung des ausstendigen diensts mit ernst handgehabt werden.
vnd söllen nichts weniger die verbrecher gehanndhabt werden, den [...] abtrag zuthun.