handgelübde,
das
;-s/–
.›Konstitution oder Bekräftigung eines Rechtsverhältnisses unterschiedlicher Art (dazu f.) durch Handschlag‹;
Syntagmen:
das h. zusagen / geben / tun / halten / brechen, jm. ein h. nemen; etw.
(z. B. den entscheid / spruch
) mit h. versprechen, etw. mit h. beteuern
.