handgelübde,
das
;
-s/–
.
›Konstitution oder Bekräftigung eines Rechtsverhältnisses unterschiedlicher Art (dazu f.) durch Handschlag‹;
zu  3.
Bedeutungsverwandte:
 1,  4, .
Syntagmen:
das h. zusagen / geben / tun / halten / brechen, jm. ein h. nemen; etw.
(z. B.
den entscheid / spruch
)
mit h. versprechen, etw. mit h. beteuern
.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Sölichen unsern spruch und entschaid haben bed obgemelte parteyen [...] dem cardinal [...] mit handgelubte bey guten, waren trewen und glauben zugesagt.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 223, 18
;
Hertel, UB Magdeb. ;
Baumann, a. a. O. ;
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
182, 26
;