handfron,
die
.
›in Handarbeit bestehender Dienst für die Herrschaft‹;
vgl.  4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , .
Wortbildungen:
handfröner
.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
125, 17
(
rhfrk.
,
1642
):
wann wir nachher hoff mit einem solchen karch oder handfrohn seint kommen.
Ebd.
200, 19
(
1610
):
korn und gersten aber müssen die von Schrießheim, [...] hinaufführen, allwo sowohl fuhrleüten alß handfröhnern das gewöhnliche frohnbrot und einem jeden ein becher voll wein vor diesem gereicht worden.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
50, 12
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Einem handfroner leiet man 20 gr. fur einen tag.
Kollnig, a. a. O.
262, 26
;